Rechtssatz RS0098739
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0098739
Entscheidungsdatum
26.04.1996
Rechtssatz
§ 41 IPRG enthält nicht nur eine Sachnormverweisung sondern eine Gesamtnormverweisung; auch bei dieser Verbraucherstaatanknüpfung ist daher Gesamtverweisung gegeben (siehe 1 Ob 600/93), Ablehnung von 1 Ob 555/91.Paragraph 41, IPRG enthält nicht nur eine Sachnormverweisung sondern eine Gesamtnormverweisung; auch bei dieser Verbraucherstaatanknüpfung ist daher Gesamtverweisung gegeben (siehe 1 Ob 600/93), Ablehnung von 1 Ob 555/91.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0098739
Dokumentnummer
JJR_19960426_OGH0002_0060OB00633_9500000_001