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Rechtssatz RS0099872

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Strafrecht

Rechtssatznummer

RS0099872

Geschäftszahl

12Os16/85

Entscheidungsdatum

21.02.1985

Rechtssatz

Mit einem materiellrechtlichen Nichtigkeitsgrund können nur Fehler des Urteils, nie aber Verfahrensmängel releviert werden. Die einen Verstoß gegen den Grundsatz der Spezialität der Auslieferung geltend machende Rechtsrüge, die übergeht, daß ein Schuldspruch wegen der Tat, auf die sich die Auslieferungsbewilligung nicht erstreckte, gar nicht gefällt, das Verfahren vielmehr insoweit gemäß Paragraph 57, StPO ausgeschieden wurde, ist somit nicht dem Gesetz gemäß ausgeführt.

Entscheidungstexte

  • 12 Os 16/85
    Entscheidungstext OGH 21.02.1985 12 Os 16/85

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0099872

Dokumentnummer

JJR_19850221_OGH0002_0120OS00016_8500000_001