Rechtssatz RS0102510
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0102510
Entscheidungsdatum
27.04.2026
Rechtssatz
Spareinlagen werden, wenn sie in Inhabersparurkunden verbrieft sind, durch Übereignung der Urkunde nach den für die Übereignung beweglicher körperlicher Sachen geltenden Regeln übertragen. Zu einem auf Eigentumsbeschaffung gerichteten Titel muss eine Übergabe der Sparurkunde hinzutreten.
Entscheidungstexte
- 7 Ob 610/95
Entscheidungstext OGH 15.05.1996 7 Ob 610/95
Veröff: SZ 69/119
- 1 Ob 158/98m
Entscheidungstext OGH 29.09.1998 1 Ob 158/98m
nur: Spareinlagen werden, wenn sie in Inhabersparurkunden verbrieft sind, durch Übereignung der Urkunde nach den für die Übereignung beweglicher körperlicher Sachen geltenden Regeln übertragen. (T1); Beisatz: Soweit bereits die Übergabe ein Teil der Schaffung des Titels und nicht bloß Modus des Eigentumserwerbs ist, muß aus ihr der ernstliche Wille des Geschenkgebers hervorgehen, die Forderung in den Besitz des Beschenkten zu übertragen. (T2)
- 1 Ob 172/99x
Entscheidungstext OGH 22.10.1999 1 Ob 172/99x
nur T1
- 8 Ob 120/20k
Entscheidungstext OGH 25.06.2021 8 Ob 120/20k
Vgl; Beisatz: Kleinbetragssparbücher nach § 32 Abs 4 Z 1 BWG werden grundsätzlich durch Übergabe und Mitteilung des Losungsworts ins Eigentum des Übernehmers übertragen. (T3)
- 11 Os 74/22z
Entscheidungstext OGH 20.12.2022 11 Os 74/22z
Vgl; Beis wie T3
- 10 Ob 43/23f
Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 21.11.2023 10 Ob 43/23f
vgl; Beisatz: Forderungen aus "Kleinbetragssparbüchern" werden aufgrund ihrer Qualifikation als Inhaberpapiere durch Übereignung der Urkunde nach den für die Übereignung beweglicher körperlicher Sachen geltenden Regeln übertragen. (T4)
- 4 Ob 64/25b
Entscheidungstext OGH Zurückweisung mangels erheblicher Rechtsfrage 27.04.2026 4 Ob 64/25b
vgl; Beisatz: Hier: Zur Übergabe des Sparbuchs und Nennung des Losungsworts muss ein Titel für den Rechtserwerb hinzutreten. (T5)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102510
Zuletzt aktualisiert am
01.10.2026
Dokumentnummer
JJR_19960515_OGH0002_0070OB00610_9500000_003