Rechtssatz RS0103053
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0103053
Entscheidungsdatum
28.02.2001
Rechtssatz
Eine Verschmutzung des Fahrzeuges, durch die das beförderte Gut beschädigt wird, stellt einen Fahrzeugmangel dar. Die Haftung des Frachtführers tritt schon auf Grund des Kausalitätsbeweises ein.
Entscheidungstexte
- 3 Ob 2006/96p
Entscheidungstext OGH 21.02.1996 3 Ob 2006/96p
Veröff: SZ 69/34
- 7 Ob 197/00x
Entscheidungstext OGH 28.02.2001 7 Ob 197/00x
nur: Eine Verschmutzung des Fahrzeuges, durch die das beförderte Gut beschädigt wird, stellt einen Fahrzeugmangel dar. (T1); Veröff: SZ 74/38
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0103053
Dokumentnummer
JJR_19960221_OGH0002_0030OB02006_96P0000_001