Rechtssatz RS0103241
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0103241
Entscheidungsdatum
09.07.1996
Rechtssatz
Ist im Rahmen der Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens eine Ausgleichszahlung für eine Liegenschaft zu leisten, so handelt es sich dabei nicht um einen Liegenschaftsverkauf und steht ein einverleibtes Vorkaufsrecht einer Eigentumsübertragung nicht entgegen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0103241
Dokumentnummer
JJR_19960709_OGH0002_0050OB02171_96T0000_001