Rechtssatz RS0104504
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0104504
Entscheidungsdatum
29.05.1996
Rechtssatz
Sind nach dem Akkreditiv Teillieferungen gestattet, so kann der Verkäufer (Begünstigte) die jeweiligen Teilrechnungen mit den sonst geforderten Dokumenten unter dem Akkreditiv einreichen und die darauf entfallenden (Teilzahlungen) Zahlungen erhalten. Unterläßt er dies und entgeht dadurch dem Käufer (Akkreditivauftraggeber) das vertraglich vereinbarte Skonto, so haftet der Verkäufer dem Käufer für diesen Schaden, weil er nach dem Vertrag verpflichtet war, die Dokumente einzureichen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0104504
Dokumentnummer
JJR_19960529_OGH0002_0040OB02009_96M0000_009