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Rechtssatz RS0104534

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0104534

Geschäftszahl

4Ob2059/96i

Entscheidungsdatum

29.05.1996

Rechtssatz

Wird durch die ganze Aufmachung eines Artikels unter Einschluß eines Lichtbildes des Klägers ein unrichtiger Eindruck erweckt und dadurch der Kläger in seinen berechtigten Interessen verletzt, so kann zur Entlastung der Beklagten der Text des Artikels in seiner Gesamtheit nicht herangezogen werden, weil auf Grund der heutigen Lesegewohnheiten (mehrere) Zeitungen nur durchgeblättert und die wichtigen Informationen anhand der Schlagzeilen herausgesucht werden, jedoch kaum mehr eine Zeitung wirklich durchgelesen wird.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0104534

Dokumentnummer

JJR_19960529_OGH0002_0040OB02059_96I0000_001