Rechtstracker.at
Rechtssatz RS0104553×

Rechtssatz RS0104553

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0104553

Geschäftszahl

4Ob2062/96f

Entscheidungsdatum

29.05.1996

Rechtssatz

Die kostenlose Beförderung von Kaufinteressenten ist keine Zugabe, wenn sie unverbindlich oder unabhängig von einem Kauf erfolgt, wohl aber dann, wenn sie nur für den Fall eines Kaufes gewährt wird (so schon 4 Ob 308/74 = ÖBl 1974, 117 - Taxispesenersatz - zu Paragraph eins, ZugG). Die unabhängig von einem Kauf angekündigte verbilligte oder kostenlose Beförderung kann aber einen psychischen Kaufzwang auslösen, der die Kaufinteressenten in ihrer Entscheidungsfreiheit so stark beeinträchtigt, daß sie meinen, "anstandshalber" etwas kaufen zu müssen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0104553

Dokumentnummer

JJR_19960529_OGH0002_0040OB02062_96F0000_002