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Rechtssatz RS0104598

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0104598

Geschäftszahl

4Ob2108/96w

Entscheidungsdatum

25.06.1996

Rechtssatz

Verbrieft ein Gutschein, daß jeder Inhaber bei Einkäufen in den auf dem Gutschein bezeichneten Geschäften einen Nachlaß von (beispielsweise) 10 % bekommt, und kann man in diesen Geschäften auch ohne Vorlage des Gutscheins - wenn auch zu den Normalpreisen - einkaufen, so liegt kein Verstoß gegen Paragraph 9, c UWG vor.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0104598

Dokumentnummer

JJR_19960625_OGH0002_0040OB02108_96W0000_003