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Rechtssatz RS0105148×

Rechtssatz RS0105148

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0105148

Entscheidungsdatum

25.09.2001

Rechtssatz

Durch die zeitlich begrenzte Zuerkennung der Invaliditätspension bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit soll dem Rentenberechtigten klar zum Ausdruck gebracht werden, daß es sich um einen auf die voraussichtliche Dauer der Krankheit zeitlich beschränkten Rentenbezug handelt, er also mit einem Wegfall der Rente nach Ablauf der Frist, für die sie zuerkannt ist, rechnen muß. Die Möglichkeit der zeitlich begrenzten Zuerkennung der Rente wirkt unter der Voraussetzung, daß ein vorübergehender Zustand besteht, auch verwaltungsvereinfachend, da ein Entziehungsverfahren erspart wird (so schon 10 Ob S 43/94 = SSV-NF 8/46).

Entscheidungstexte

  • 10 ObS 2055/96w
    Entscheidungstext OGH 07.05.1996 10 ObS 2055/96w
    Veröff: SZ 69/112
  • 10 ObS 210/01g
    Entscheidungstext OGH 25.09.2001 10 ObS 210/01g
    Auch

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0105148

Dokumentnummer

JJR_19960507_OGH0002_010OBS02055_96W0000_001