Rechtssatz RS0105548
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0105548
Entscheidungsdatum
19.12.2014
Rechtssatz
Jedenfalls bei vertraglich begründeten, verbücherten Wegeservituten kann der Eigentümer des dienenden Guts und Störer der actio confessoria des Servitutsberechtigten sowohl den Einwand entgegensetzen, die ausgeübte Servitut entspreche nicht den Regelungen des Servitutsbestellungsvertrags, als auch, die Servitut sei erloschen, es bestehe ungeachtet der Verbücherung eine Belastung des dienenden Guts nicht mehr und er müsse deshalb die Servitut nicht mehr beachten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0105548
Zuletzt aktualisiert am
03.03.2015
Dokumentnummer
JJR_19960625_OGH0002_0010OB00622_9500000_003