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Entscheidung 1 Ob 622/95×

Entscheidung 1 Ob 622/95

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Entscheidungstext

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Geschäftszahl

1Ob622/95

Entscheidungsdatum

03.10.1996

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr.Schlosser als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr.Schiemer, Dr.Gerstenecker, Dr.Rohrer und Dr.Zechner als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1. Harald K*****, und 2.Yvonne K*****, beide vertreten durch Dr.Josef List, Rechtsanwalt in Graz, wider die beklagten Parteien 1. Alois Z*****, und 2. Alois Josef Z*****, beide vertreten durch Dr.Alfred Lind und Dr.Klaus Rainer, Rechtsanwälte in Graz, wegen Entfernung eines Zauns (Streitwert 50.000 S) folgenden

Beschluß

gefaßt:

Rechtliche Beurteilung

Im Beschluß vom 25.Juni 1996, AZ 1 Ob 622/95, wird der offenkundige Schreibfehler dahingehend berichtigt, daß in der Begründung (in der nicht anonymisierten Beschlußausfertigung Seite zehn, achte und

22. Zeile von oben sowie Seite elf, vierte Zeile von oben = in der anonymisierten Beschlußausfertigung Seite zehn, erste und 15.Zeile von oben, dritte Zeile von unten) der Ausdruck "actio negatoria" durch "actio confessoria" zu ersetzen ist (Paragraph 419, ZPO).

Anmerkung

E43301 01AA6225

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:0010OB00622.95.1003.000

Dokumentnummer

JJT_19961003_OGH0002_0010OB00622_9500000_000

Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0011576 Rechtssatz 08.10.1987Zivilrecht
Die Aufzählung der Feldservituten im § 477 ABGB ist demonstrativ. Das Recht des Fahrweges ist die umfassendste Wegservitut. Es berechtigt zur Ausübung des Fahrrechtes für alle wirtschaftlichen Zwecke des herrschenden Grundstückes und enthält im gleichen Umf …
RS0011582 Rechtssatz 06.12.1978Zivilrecht
Eine Dienstbarkeit kann nur bestehen, wenn sie für das herrschende Grundstück nützlich und bequem ist, und erlischt, wenn sie zwecklos wird.
RS0011589 Rechtssatz 18.01.1962Zivilrecht
Zur Frage des Utilitätserfordernisses bei einer Prädialservitut. Nur Zwecklosigkeit vernichtet den Rechtsbestand einer solchen Servitut.
RS0011691 Rechtssatz 19.12.1974Zivilrecht
Wenn sich auch der Umfang der ungemessenen Dienstbarkeit nach den jeweiligen Bedürfnissen des herrschenden Gutes richtet, sind Belastungen des dienenden Gutes infolge Änderung der Bewirtschaftungsart des herrschenden Gutes unzulässig.
RS0011695 Rechtssatz 13.10.1965Zivilrecht
Aus § 484 ABGB folgt, dass der Belastete berechtigt ist, den über sein Grundstück führenden Weg auch ohne Zustimmung des Berechtigten auf eine andere Stelle zu verlegen, wenn der neue Weg dem Zweck der Dienstbarkeit vollkommen entspricht. Das Recht zur Verl …
RS0011720 Rechtssatz 10.04.1980Zivilrecht
Das Ausmaß der Dienstbarkeit, der Umfang der dem Inhaber zustehenden Befugnisse, richtet sich nach dem Inhalt des Titels, bei dessen Auslegung insbesondere der Zweck der Dienstbarkeit zu beachten ist.
RS0011723 Rechtssatz 13.01.1994Zivilrecht
Die Verlegung eines Weges an eine andere Stelle darf nicht auf ein anderes als das belastete Grundstück erfolgen, selbst wenn jenes mit dem belasteten eine wirtschaftliche Einheit bildet. Diese Einschränkung dient dem Schutz des Berechtigten, damit dieser n …
RS0011724 Rechtssatz 10.04.1980Zivilrecht
Der Berechtigte braucht sich eine Verlegung der Dienstbarkeit auf ein anderes als das belastete Grundstück nicht gefallen lassen, selbst wenn dieses mit dem belsteten eine wirtschaftliche Einheit bildet.
RS0011734 Rechtssatz 10.10.1973Zivilrecht
Die Dienstbarkeit des Fahrweges berechtigt zur Ausübung des Fahrtrechts für alle wirtschaftlichen Zwecke des herrschenden Grundstückes (Vgl Klang 2.Auflage II 571 bei 7). Maßgebend für ihren Umfang ist somit der Zweck der Dienstbarkeit (aaO 564).
RS0011745 Rechtssatz 06.06.1978Zivilrecht
Das Wegerecht setzt einen gebahnten, also einen infolge seiner Anlegung oder wenigstens seiner ständigen Benützung als solchen erkennbaren Weg nicht voraus, sodaß also etwa ein Wald oder eine Wiese in Ausübung des Fußsteigrechtes im Rahmen der darüber getro …
RS0015032 Rechtssatz 02.07.1968Zivilrecht
Anspruch des Wegeberechtigten auf Beseitigung einer Einengung des benutzbaren Teiles des Weges.
RS0016366 Rechtssatz 12.11.1974Zivilrecht
Die Ausübung der Servitut bleibt auf die Natur und den Zweck der Bestellung zur Zeit der Einräumung der Servitut beschränkt.
RS0016368 Rechtssatz 24.11.1977Zivilrecht
Für den Umfang und die Art der Ausübung einer ungemessenen Dienstbarkeit ist das jeweilige Bedürfnis des herrschenden Gutes und nicht jenes zum Zeitpunkt der Servitutsbestellung maßgebend.
RS0016369 Rechtssatz 16.02.1966Zivilrecht
Wird nicht die Betriebsform des herrschenden Gutes wesentlich geändert, so ist für den Umfang der Dienstbarkeit des Fahrrechtes das jeweilige Bedürfnis des Berechtigten maßgebend, soweit der Belastete keine unzumutbare Beeinträchtigung erleidet. Die Moderni …
RS0034281 Rechtssatz 10.10.1973Zivilrecht
Die Freiheitsersitzung kann auch zur Einschränkung einer Dienstbarkeit führen.
RS0034333 Rechtssatz 27.10.1964Zivilrecht
Die sogenannte Freiheitsersitzung ist ein Fall der Verjährung einer bereits bestehenden Dienstbarkeit und kein Fall der Ersitzung. Sie kann daher nur über ausdrückliche Einrede beachtet werden.
RS0037140 Rechtssatz 23.11.1994Zivilrecht
Klagegrund der Servitutenklage (actio confessoria) ist jede Störung des Servitutsrechts, auch wenn sie nur geringfügig ist, aber dauernd wirkt, oder wenn Wiederholung droht.
RS0037694 Rechtssatz 16.02.1977Zivilrecht
Es ist Sache des Beklagten, die rechtsvernichtenden Tatsachen zu behaupten und zu beweisen (6 Ob 95/73).
RS0039939 Rechtssatz 16.10.1958Zivilrecht
Die Beweislastverteilung ist revisibel; ihre grundsätzliche Regel lässt sich auf die knappe Formel bringen, dass jede Partei die Voraussetzungen der ihr günstigen Norm zu behaupten und zu beweisen hat. Erfahrungssätze, die zur Feststellung des Tatbestandes …
RS0105546 Rechtssatz 25.06.1996Zivilrecht
Grundsätzlich ist davon auszugehen, daß bei einer verbücherten Wegeservitut der in der Natur auf dem belasteten Grundstück vorhandene Weg der Servitutsweg ist, die Identität ist demnach keine rechtsbegründende Tatsache, für die der Kläger beweispflichtig is …
RS0105547 Rechtssatz 25.06.1996Zivilrecht
Bei der actio confessoria hat der Servitutsberechtigte den Erwerb der Servitut (Übergabe, Einverleibung bei dem Eintragungszwang unterliegenden Servituten beim derivativen Erwerb auch das Recht des Vormanns), bei Grunddienstbarkeiten überdies sein Eigentum …
RS0105548 Rechtssatz 25.06.1996Zivilrecht
Jedenfalls bei vertraglich begründeten, verbücherten Wegeservituten kann der Eigentümer des dienenden Guts und Störer der actio confessoria des Servitutsberechtigten sowohl den Einwand entgegensetzen, die ausgeübte Servitut entspreche nicht den Regelungen d …
RS0105549 Rechtssatz 25.06.1996Zivilrecht
Die Grundsätze von Treu und Glauben gelten auch im Dienstbarkeitsrecht.
RS0105550 Rechtssatz 25.06.1996Zivilrecht
Bei einer gemessenen Servitut ist eine Erweiterung unzulässig.