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Rechtssatz RS0105682

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0105682

Geschäftszahl

5Ob2243/96f

Entscheidungsdatum

08.10.1996

Rechtssatz

Der Verbücherung eines Veräußerungsverbotes und Belastungsverbotes steht nicht entgegen, daß der nunmehrige Hälfteeigentümer einmal Alleineigentümer der Liegenschaft war. Der Eintragung entgegenstehen würde lediglich der zwischenzeitige Eigentumserwerb eines anderen an der verbotsbetroffenen Liegenschaft, weil ein vertragliches Veräußerungsverbot und Belastungsverbot gemäß Paragraph 364 c, ABGB nur den ersten Eigentümer verpflichtet und nicht auf dessen Erben oder sonstigen Rechtsnachfolger übergeht. Eine solche Rechtsnachfolge ist jedoch mit der Zusammenziehung von Anteilen nicht verbunden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0105682

Dokumentnummer

JJR_19961008_OGH0002_0050OB02243_96F0000_001