Rechtssatz RS0105921
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0105921
Entscheidungsdatum
17.03.2026
Rechtssatz
Das Eingehen einer bloßen Zahlungsverpflichtung bedeutet nicht schon den Eintritt eines Vermögensschadens, und zwar auch dann nicht, wenn nach Lage des Falles immerhin eine Vermögensgefährdung des Machtgebers herbeigeführt wird, wird doch nach (weitgehend) übereinstimmender Lehre und Rechtsprechung eine Gleichstellung der Vermögensgefährdung mit dem für (den Betrug und) die Untreue tatbestandsessentiellen Vermögensnachteil abgelehnt. Bei bloßer Vermögensgefährdung kommt daher zwar keine Deliktsvollendung, wohl aber strafbarer Versuch der Untreue in Betracht.
Entscheidungstexte
- 14 Os 166/96
Entscheidungstext OGH 19.11.1996 14 Os 166/96
- 15 Os 33/16s
Entscheidungstext OGH 13.04.2016 15 Os 33/16s
Auch; Beisatz: Hier: Abgabe einer Haftungserklärung. (T1)
- 11 Os 7/17i
Entscheidungstext OGH 30.05.2017 11 Os 7/17i
Auch;Beisatz: Der Abschluss von Investment- und Risikogeschäften ist jedenfalls unvertretbar, wenn auf das Vorhandensein eines angemessenen Risikoausgleichs und ausreichender Sicherheiten vollends verzichtet wird. (T2)
Beisatz: Abgabe einer Bankgarantie. (T3)
- 13 Os 55/17p
Entscheidungstext OGH 11.10.2017 13 Os 55/17p
Vgl
- 14 Os 11/18a
Entscheidungstext OGH 11.09.2018 14 Os 11/18a
Auch
- 12 Os 86/17i
Entscheidungstext OGH 04.03.2019 12 Os 86/17i
- 13 Os 8/19d
Entscheidungstext OGH 28.08.2019 13 Os 8/19d
Auch; Beisatz: Dies betrifft Konstellationen, in denen das Entstehen der (durch den Befugnisfehlgebrauch begründeten) konkreten Leistungspflicht des Machtgebers vom Eintritt eines noch ungewissen zukünftigen Ereignisses abhängt. (T4)
Beisatz: Hier Schadenseintritt mit (missbräuchlichem) Abschluss eines Vertrags über die entgeltliche Bestellung eines Baurechts bejaht. (T5)
Beisatz: Siehe auch RIS‑Justiz RS0095618 (T6)
- 14 Os 130/23h
Entscheidungstext OGH 03.09.2024 14 Os 130/23h
vgl; Beisatz wie T4
Beisatz: Hier: Beauftragung einer Bankgarantie zugunsten eines zahlungsunfähigen Unternehmens durch den Geschäftsführer einer GmbH. (T7)
- 14 Os 105/25k
Entscheidungstext OGH 17.03.2026 14 Os 105/25k
vgl; Beisatz wie T4; Beisatz wie T7
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0105921
Zuletzt aktualisiert am
07.05.2026
Dokumentnummer
JJR_19961119_OGH0002_0140OS00166_9600000_002