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Entscheidung 13 Os 55/17p×

Entscheidung 13 Os 55/17p

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0094784 Rechtssatz 11.11.1993Strafrecht
Die nachträgliche Genehmigung durch den Machtgeber (oder durch ein Kontrollorgan) vermag die Rechtswidrigkeit des zu einem Vermögensnachteil führenden Befugnismissbrauches des Machtnehmers nicht zu beseitigen.
RS0094836 Rechtssatz 24.11.1988Strafrecht
Ob ein effektiver Vermögensnachteil eingetreten ist, ist durch Vergleich der Vermögenslage vor und nach der missbräuchlichen Handlung im Wege der Gesamtsaldierung zu ermitteln. Dieser Schaden kann durch Verminderung der Aktiven, Vermehrung der Passiven, Ent …
RS0095618 Rechtssatz 28.01.1988Strafrecht
Mit der Vermehrung von Passiven ist der Vermögensnachteil zugefügt und die Untreue vollendet.
RS0095939 Rechtssatz 26.03.1996Strafrecht
Die bloße Behauptung, für einen Schuldspruch mangle es an Feststellungen, bringt den materiellen Nichtigkeitsgrund des § 281 Abs 1 Z 9 lit a StPO nicht auf die vom Gesetz vorgesehene Weise zur Darstellung, weil der Beschwerdeführer nicht angibt, welche Fest …
RS0098778 Rechtssatz 22.10.1974Strafrecht
Das Gericht ist nicht verpflichtet, im Urteil den vollständigen Inhalt sämtlicher Aussagen von Angeklagten und Zeugen zu erörtern und daraufhin zu untersuchen, wie weit jede einzelne Angabe für oder gegen diese oder jene Darstellung spricht.
RS0099015 Rechtssatz 15.09.1977Strafrecht
Der dem anderen zugefügten Vermögensnachteil muss kein dauernder sein; der Wille, den Schaden später abdecken zu können und nicht mit einem bleibenden Schaden gerechnet zu haben, ist daher irrelevant.
RS0105921 Rechtssatz 19.11.1996Strafrecht
Das Eingehen einer bloßen Zahlungsverpflichtung bedeutet nicht schon den Eintritt eines Vermögensschadens, und zwar auch dann nicht, wenn nach Lage des Falles immerhin eine Vermögensgefährdung des Machtgebers herbeigeführt wird, wird doch nach (weitgehend) …
RS0114638 Rechtssatz 30.01.2001Strafrecht
Beabsichtigt der Oberste Gerichtshof in Stattgebung einer zum Nachteil des Angeklagten erhobenen Subsumtionsrüge des Staatsanwaltes auf der Grundlage der im angefochtenen Urteil festgestellten Tatsachen in der Sache selbst zu erkennen, prüft er zuvor von Am …
RS0116735 Rechtssatz 21.08.2002Strafrecht
Feststellungsmängel können nur durch die Bezeichnung von Indizien geltend gemacht werden, welche in der Hauptverhandlung vorgekommen sind, während nicht in der Hauptverhandlung vorgekommene aktenkundige Hinweise einer außerordentlichen Wiederaufnahme nach § …
RS0118342 Rechtssatz 16.12.2003Strafrecht
Eine Rechtsrüge, die beweiswürdigende Erwägungen anstellt und nicht deutlich macht, welche konkreten Feststellungen sie vermisst, ist nicht am Verfahrensrecht ausgerichtet.
RS0126620 Rechtssatz 23.12.2010Strafrecht
Bei wirtschaftlich unvertretbaren Investitions- und Risikogeschäften tritt der strafrechtlich relevante Schaden im Zeitpunkt des Geldabflusses aus der Sphäre des Machtgebers ein, womit (bei auch darauf gerichtetem Vorsatz) die Untreue vollendet ist. Die wir …
RS0131815 Rechtssatz 11.10.2017Strafrecht
Der Begriff des "Vermögensschadens" iSd § 153 Abs 1 StGB idF BGBl I 2015/112 ist inhaltsgleich mit jenem des "Vermögensnachteils" iSd § 153 Abs 1 StGB aF (vgl JAB 728 BlgNR 25. GP 6).
RS0131816 Rechtssatz 11.10.2017Strafrecht
Bei Spekulationsgeschäften (hier sog Swap-Geschäft), die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses einen (für den Machtgeber) negativen Vermögenswert darstellen, tritt der Vermögensschaden in eben diesem Zeitpunkt ein, womit die Tat vollendet ist.
RS0131817 Rechtssatz 11.10.2017Strafrecht
Lässt eine Handlungsanweisung des Machtgebers keinen Handlungsspielraum, ist in aller Regel jeder Verstoß gegen sie als unvertretbar iSd § 153 Abs 2 StGB zu werten.
RS0131818 Rechtssatz 11.10.2017Strafrecht
Eine Einwilligung des Berechtigten ist auch bei der Untreue nach den Regeln des allgemeinen Strafrechts zu beurteilen (JAB 728 BlgNR 25. GP 11). Demzufolge ist eine solche Einwilligung für die Frage nach der Vertretbarkeit eines Regelverstoßes nur dann von …