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Entscheidung 12 Os 86/17i×

Entscheidung 12 Os 86/17i

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0094442 Rechtssatz 21.03.1989Strafrecht
Ein Kollektivvertretungsberechtigter, der die Zustimmung der übrigen Vertretungsbefugten durch Verschweigen wesentlicher Umstände oder auch bloß dadurch erreicht, dass er sich auf mangelnde Kontrolle verlässt, verantwortet ausschließlich Untreue und nicht B …
RS0094845 Rechtssatz 03.12.1987Strafrecht
Auch bloß kollektivvertretungsbefugte Geschäftsführer können in Alleintäterschaft ihre Befugnis missbrauchen (vgl SSt 41/58).
RS0099015 Rechtssatz 15.09.1977Strafrecht
Der dem anderen zugefügten Vermögensnachteil muss kein dauernder sein; der Wille, den Schaden später abdecken zu können und nicht mit einem bleibenden Schaden gerechnet zu haben, ist daher irrelevant.
RS0105921 Rechtssatz 19.11.1996Strafrecht
Das Eingehen einer bloßen Zahlungsverpflichtung bedeutet nicht schon den Eintritt eines Vermögensschadens, und zwar auch dann nicht, wenn nach Lage des Falles immerhin eine Vermögensgefährdung des Machtgebers herbeigeführt wird, wird doch nach (weitgehend) …
RS0126620 Rechtssatz 23.12.2010Strafrecht
Bei wirtschaftlich unvertretbaren Investitions- und Risikogeschäften tritt der strafrechtlich relevante Schaden im Zeitpunkt des Geldabflusses aus der Sphäre des Machtgebers ein, womit (bei auch darauf gerichtetem Vorsatz) die Untreue vollendet ist. Die wir …
RS0130418 Rechtssatz 11.11.2015Strafrecht
Der von § 153 StGB verlangte Vermögensnachteil muss unmittelbar durch den Missbrauch der Vertretungsbefugnis entstehen und nicht etwa erst durch eine zusätzliche Handlung des Machtgebers oder eines Dritten.