Rechtssatz RS0106411
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0106411
Entscheidungsdatum
27.05.2026
Rechtssatz
Ob dem Dienstbarkeitsberechtigten, dem ein Fahrrecht zusteht, die Errichtung eines, wenn auch unverschlossenen Tores durch den Eigentümer der belasteten Liegenschaft zuzumuten ist, ist auf Grund einer Interessenabwägung unter Berücksichtigung von Natur und Zweck der Servitut zu beurteilen.
Entscheidungstexte
- 3 Ob 2338/96m
Entscheidungstext OGH 30.10.1996 3 Ob 2338/96m
- 1 Ob 26/99a
Entscheidungstext OGH 23.03.1999 1 Ob 26/99a
Ähnlich
- 10 Ob 284/00p
Entscheidungstext OGH 24.10.2000 10 Ob 284/00p
Ähnlich; Beisatz: Der Umfang des Wegerechtes des herrschenden Gutes ist am Zweck der Dienstbarkeit und nicht an den (allenfalls bloß vorübergehend) eingeschränkten Wohnbedürfnissen der derzeitigen Liegenschaftseigentümer zu messen. (T1)
- 7 Ob 3/01v
Entscheidungstext OGH 23.01.2001 7 Ob 3/01v
Auch; Beisatz: Hier: Kette oder sonstige Abschrankung. (T2)
- 1 Ob 304/01i
Entscheidungstext OGH 25.06.2002 1 Ob 304/01i
Auch; Beisatz: Auch die Errichtung eines unversperrten Schrankens, Gatters oder Tores ist dem Berechtigten nicht ohne weiteres zuzumuten; hier ergibt sich aus dem mangelnden Interesse der Beklagten an der Errichtung des Tores, dass die Kläger Einschränkungen ihres Rechts nicht in Kauf nehmen müssen. (T3)
Veröff: SZ 2002/86
- 10 Ob 83/16b
Entscheidungstext OGH 24.01.2017 10 Ob 83/16b
Auch; Beis ähnlich wie T3; Beisatz: Hier: Absperrung des Dienstbarkeitswegs durch eine versperrte Kette auch bei Ausfolgung von Schlüsseln an den Dienstbarkeitsberechtigten unzulässig. (T4)
- 4 Ob 174/17t
Entscheidungstext OGH 24.10.2017 4 Ob 174/17t
Auch; Beisatz: Dies gilt analog auch im Anwendungsbereich des § 47a EisbG (Abschrankung eines nicht‑öffentlichen Eisenbahnübergangs ohne Zustimmung des Wegeberechtigten). (T5)
Veröff: SZ 2017/120
- 5 Ob 121/20k
Entscheidungstext OGH 21.07.2020 5 Ob 121/20k
Vgl
- 7 Ob 113/25f
Entscheidungstext OGH Zurückweisung mangels erheblicher Rechtsfrage 07.08.2025 7 Ob 113/25f
vgl; nur: Bei der Beurteilung, ob dem Dienstbarkeitsberechtigten Erschwernisse zuzumuten sind, sind bei gebotener Interessenabwägung Natur und Zweck der Dienstbarkeit zu berücksichtigen. (T6); Beisatz nur wie T3
- 9 Ob 22/26i
Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 27.05.2026 9 Ob 22/26i
vgl; nur T5: Eine Interessenabwägung ist im Anwendungsbereich des § 47a EisbG nur bei Vorliegen einer Dienstbarkeit vorzunehmen, die hier jedoch nicht behauptet wurde. (T7)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106411
Zuletzt aktualisiert am
24.09.2026
Dokumentnummer
JJR_19961030_OGH0002_0030OB02338_96M0000_001