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Rechtssatz RS0106411×

Rechtssatz RS0106411

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0106411

Entscheidungsdatum

27.05.2026

Rechtssatz

Ob dem Dienstbarkeitsberechtigten, dem ein Fahrrecht zusteht, die Errichtung eines, wenn auch unverschlossenen Tores durch den Eigentümer der belasteten Liegenschaft zuzumuten ist, ist auf Grund einer Interessenabwägung unter Berücksichtigung von Natur und Zweck der Servitut zu beurteilen.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 2338/96m
    Entscheidungstext OGH 30.10.1996 3 Ob 2338/96m
  • 1 Ob 26/99a
    Entscheidungstext OGH 23.03.1999 1 Ob 26/99a
    Ähnlich
  • 10 Ob 284/00p
    Entscheidungstext OGH 24.10.2000 10 Ob 284/00p
    Ähnlich; Beisatz: Der Umfang des Wegerechtes des herrschenden Gutes ist am Zweck der Dienstbarkeit und nicht an den (allenfalls bloß vorübergehend) eingeschränkten Wohnbedürfnissen der derzeitigen Liegenschaftseigentümer zu messen. (T1)
  • 7 Ob 3/01v
    Entscheidungstext OGH 23.01.2001 7 Ob 3/01v
    Auch; Beisatz: Hier: Kette oder sonstige Abschrankung. (T2)
  • 1 Ob 304/01i
    Entscheidungstext OGH 25.06.2002 1 Ob 304/01i
    Auch; Beisatz: Auch die Errichtung eines unversperrten Schrankens, Gatters oder Tores ist dem Berechtigten nicht ohne weiteres zuzumuten; hier ergibt sich aus dem mangelnden Interesse der Beklagten an der Errichtung des Tores, dass die Kläger Einschränkungen ihres Rechts nicht in Kauf nehmen müssen. (T3)
    Veröff: SZ 2002/86
  • 10 Ob 83/16b
    Entscheidungstext OGH 24.01.2017 10 Ob 83/16b
    Auch; Beis ähnlich wie T3; Beisatz: Hier: Absperrung des Dienstbarkeitswegs durch eine versperrte Kette auch bei Ausfolgung von Schlüsseln an den Dienstbarkeitsberechtigten unzulässig. (T4)
  • 4 Ob 174/17t
    Entscheidungstext OGH 24.10.2017 4 Ob 174/17t
    Auch; Beisatz: Dies gilt analog auch im Anwendungsbereich des § 47a EisbG (Abschrankung eines nicht‑öffentlichen Eisenbahnübergangs ohne Zustimmung des Wegeberechtigten). (T5)
    Veröff: SZ 2017/120
  • 5 Ob 121/20k
    Entscheidungstext OGH 21.07.2020 5 Ob 121/20k
    Vgl
  • 7 Ob 113/25f
    Entscheidungstext OGH Zurückweisung mangels erheblicher Rechtsfrage 07.08.2025 7 Ob 113/25f
    vgl; nur: Bei der Beurteilung, ob dem Dienstbarkeitsberechtigten Erschwernisse zuzumuten sind, sind bei gebotener Interessenabwägung Natur und Zweck der Dienstbarkeit zu berücksichtigen. (T6); Beisatz nur wie T3
  • 9 Ob 22/26i
    Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 27.05.2026 9 Ob 22/26i
    vgl; nur T5: Eine Interessenabwägung ist im Anwendungsbereich des § 47a EisbG nur bei Vorliegen einer Dienstbarkeit vorzunehmen, die hier jedoch nicht behauptet wurde. (T7)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106411

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

24.09.2026

Dokumentnummer

JJR_19961030_OGH0002_0030OB02338_96M0000_001