Rechtssatz RS0106764
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0106764
Entscheidungsdatum
26.11.1996
Rechtssatz
Stellt sich der Verkäufer mit Recht auf den Standpunkt, daß sein Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises wegen mängelfreier Lieferung des Kaufgegenstands mit Rechnungslegung fällig war, dann muß er grundsätzlich seinen Anspruch auch binnen drei Jahren ab Rechnungslegung geltend machen, sonst ist der Anspruch verjährt (vergleiche 1 Ob 646/76).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106764
Dokumentnummer
JJR_19961126_OGH0002_0010OB02341_96P0000_001