Rechtssatz RS0106780
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0106780
Entscheidungsdatum
09.07.1996
Norm
KondomprüfungsV §4 Abs1
EWG-RL 93/42/EWG - Medizinprodukte 393L0042 Art1 Abs2 lita
EWG-RL 93/42/EWG - Medizinprodukte 393L0042 AnhI AbschnII Z13
Rechtssatz
Das Verbot des Verkaufs von Kondomen in Einzelpackungen steht mit dem EU-Recht im Einklang. Die Richtlinie 93/42/EWG des Rates vom 14.Juni 1993 über Medizinprodukte ABl Nr.L 169/1, wozu gemäß Art 1 Abs 2 lit a dieser Richtlinie auch Produkte zur Empfängnisregelung gehören, sieht zu deren Kennzeichnung im Anhang I Abschnitt II Z 13 die Bereitstellung einer Reihe von Informationen durch den Hersteller vor, die aus Angaben auf der Kennzeichnung und solchen in der Gebrauchsanweisung bestehen.Das Verbot des Verkaufs von Kondomen in Einzelpackungen steht mit dem EU-Recht im Einklang. Die Richtlinie 93/42/EWG des Rates vom 14.Juni 1993 über Medizinprodukte ABl Nr.L 169/1, wozu gemäß Artikel eins, Absatz 2, Litera a, dieser Richtlinie auch Produkte zur Empfängnisregelung gehören, sieht zu deren Kennzeichnung im Anhang römisch eins Abschnitt römisch zwei Ziffer 13, die Bereitstellung einer Reihe von Informationen durch den Hersteller vor, die aus Angaben auf der Kennzeichnung und solchen in der Gebrauchsanweisung bestehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106780
Zuletzt aktualisiert am
07.08.2008
Dokumentnummer
JJR_19960709_OGH0002_0040OB02077_96M0000_002