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Rechtssatz RS0106945

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0106945

Geschäftszahl

5Ob2350/96s

Entscheidungsdatum

25.02.1997

Rechtssatz

Die Herstellung eines Durchganges von dem einen Mietobjekt in das andere ist auch dann möglich, wenn keine wirtschaftliche Einheit der beiden Mietobjekte im Sinne von 5 Ob 10/92 gegeben ist, weil es sich dabei jeweils nur um eine in einem Mietobjekt des Antragstellers durchgeführte Änderung handelt, nämlich um die Anbringung einer Öffnung (= Schaffung eines Durchganges), und nicht um eine "Zusammenlegung" der Wohnungen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0106945

Dokumentnummer

JJR_19970225_OGH0002_0050OB02350_96S0000_001