Rechtssatz RS0106945
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0106945
Entscheidungsdatum
25.02.1997
Rechtssatz
Die Herstellung eines Durchganges von dem einen Mietobjekt in das andere ist auch dann möglich, wenn keine wirtschaftliche Einheit der beiden Mietobjekte im Sinne von 5 Ob 10/92 gegeben ist, weil es sich dabei jeweils nur um eine in einem Mietobjekt des Antragstellers durchgeführte Änderung handelt, nämlich um die Anbringung einer Öffnung (= Schaffung eines Durchganges), und nicht um eine "Zusammenlegung" der Wohnungen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0106945
Dokumentnummer
JJR_19970225_OGH0002_0050OB02350_96S0000_001