Rechtssatz RS0107354
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0107354
Entscheidungsdatum
02.04.1997
Rechtssatz
Die Abschirmung einer unmittelbar hinter einem Fußballtor liegenden Zuschauertribüne durch einen ausreichend hohen Zaun vor verschossenen Bällen, um vorhersehbare Verletzungen von Zuschauern hintanzuhalten, ist angesichts des Umstands, daß die Zuschauertribüne bereits knapp hinter dem Torraum beginnt und der vorhandene Zaun gar nicht geeignet ist, auch nur knapp über das Tor gehende Bälle abzuwehren, dem Veranstalter zumutbar. Bei einer Zuschauertribüne, die sich nicht im unmittelbaren Schußfeld eines Fußballtores befindet wäre eine solche Maßnahme hingegen als überzogen einzustufen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107354
Dokumentnummer
JJR_19970402_OGH0002_0070OB02415_96I0000_001