Rechtssatz RS0108594
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0108594
Entscheidungsdatum
20.06.2001
Rechtssatz
Der Masseverwalter kann die Einverleibung eines Pfandrechtes auf einer Liegenschaft zugunsten einer Bank gemäß § 31 Abs 1 Z 2 KO anfechten, wenn bei einem gemeinsamen Wohnungseigentum von Ehegatten nur ein Ehegatte insolvent wird und damit dessen Verfügung anfechtbar wird, weil ein Weiterbestand eines Pfandrechtes nur auf dem Anteil des nicht insolventen Ehegatten am Mindestanteil der zwingenden Bestimmung des § 9 Abs 2 erster Satz WEG zuwiderläuft.Der Masseverwalter kann die Einverleibung eines Pfandrechtes auf einer Liegenschaft zugunsten einer Bank gemäß Paragraph 31, Absatz eins, Ziffer 2, KO anfechten, wenn bei einem gemeinsamen Wohnungseigentum von Ehegatten nur ein Ehegatte insolvent wird und damit dessen Verfügung anfechtbar wird, weil ein Weiterbestand eines Pfandrechtes nur auf dem Anteil des nicht insolventen Ehegatten am Mindestanteil der zwingenden Bestimmung des Paragraph 9, Absatz 2, erster Satz WEG zuwiderläuft.
Entscheidungstexte
- 5 Ob 2403/96k
Entscheidungstext OGH 30.09.1997 5 Ob 2403/96k
Veröff: ecolex 1998,28
- 3 Ob 296/00a
Entscheidungstext OGH 20.06.2001 3 Ob 296/00a
Vgl; Beisatz: Der Bestand eines Pfandrechts nur auf dem Anteil eines Ehegatten am Mindestanteil läuft der zwingenden Bestimmung des § 9 Abs 2 Satz 1 WEG zuwider. (T1)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108594
Dokumentnummer
JJR_19970930_OGH0002_0050OB02403_96K0000_001