Rechtssatz RS0108684
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0108684
Entscheidungsdatum
27.09.2016
Rechtssatz
Die Bestimmung des § 15a GmbHG, mit der die Möglichkeit der Bestellung von Notgeschäftsführern neu geschaffen wurde, löste die bisherige Praxis ab, die sich mit der Bestellung von Prozesskuratoren und von Abwesenheitskuratoren behelfen musste. Aus der Entstehungsgeschichte des Gesetzes ist daher auch anzunehmen, dass der Gesetzgeber den Regelungsbedarf für die Festsetzung der Entlohnung nicht erkannte, so dass eine Gesetzeslücke anzunehmen ist, die durch Analogie geschlossen werden kann.Die Bestimmung des Paragraph 15 a, GmbHG, mit der die Möglichkeit der Bestellung von Notgeschäftsführern neu geschaffen wurde, löste die bisherige Praxis ab, die sich mit der Bestellung von Prozesskuratoren und von Abwesenheitskuratoren behelfen musste. Aus der Entstehungsgeschichte des Gesetzes ist daher auch anzunehmen, dass der Gesetzgeber den Regelungsbedarf für die Festsetzung der Entlohnung nicht erkannte, so dass eine Gesetzeslücke anzunehmen ist, die durch Analogie geschlossen werden kann.
Entscheidungstexte
- 4 Ob 342/97s
Entscheidungstext OGH 12.11.1997 4 Ob 342/97s
Veröff: SZ 70/237
- 10 Ob 269/98a
Entscheidungstext OGH 09.02.1999 10 Ob 269/98a
- 10 Ob 214/99i
Entscheidungstext OGH 21.03.2000 10 Ob 214/99i
Auch; Veröff: SZ 73/51
- 6 Ob 184/01d
Entscheidungstext OGH 20.06.2002 6 Ob 184/01d
Vgl
- 6 Ob 160/16x
Entscheidungstext OGH 27.09.2016 6 Ob 160/16x
Vgl; Beisatz: Die Vergütung des Notgeschäftsführers sowie des Nachtragsnachtragsliquidators erfolgt in analoger Anwendung der Bestimmungen zur Entlohnung des Kurators. (T1)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108684
Zuletzt aktualisiert am
14.11.2016
Dokumentnummer
JJR_19971112_OGH0002_0040OB00342_97S0000_002