Rechtssatz RS0108876
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0108876
Entscheidungsdatum
04.03.2013
Rechtssatz
Die bestimmten Tatsachen, auf Grund derer die in Z 3 beschriebene Gefahr besteht, können auch in den den Beschuldigten angelasteten (hier: wiederholten und fortgesetzten) Handlungen liegen, wenn diese von solcher Art sind, dass dadurch nicht lediglich die bloße Möglichkeit eines Rückfalls begründet wird.Die bestimmten Tatsachen, auf Grund derer die in Ziffer 3, beschriebene Gefahr besteht, können auch in den den Beschuldigten angelasteten (hier: wiederholten und fortgesetzten) Handlungen liegen, wenn diese von solcher Art sind, dass dadurch nicht lediglich die bloße Möglichkeit eines Rückfalls begründet wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108876
Zuletzt aktualisiert am
09.04.2013
Dokumentnummer
JJR_19971210_OGH0002_0130OS00183_9700000_001