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Rechtssatz RS0108973

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0108973

Geschäftszahl

1Ob190/97s

Entscheidungsdatum

25.11.1997

Rechtssatz

Auf Artikel 5, Absatz 5, MRK gestützte Ansprüche können aus einem Urteil des EGMR, in dem eine Verletzung des Artikel 6, Absatz eins, in Verbindung mit Absatz 3, Litera c, MRK festgestellt wurde, nur dann abgeleitet werden, wenn der Mindeststandard eines fairen Verfahrens nicht gewahrt wurde; dies ist dann nicht der Fall, wenn es der Oberste Gerichtshof unterließ, den verhafteten Angeklagten, der seine Vorführung nicht selbst beantragt hatte, zum Gerichtstag, in dem (auch) über eine Strafberufung der Staatsanwaltschaft zu entscheiden war, vorzuführen, wenn seine Interessen dort von einem Verteidiger wahrgenommen wurden.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 190/97s
    Entscheidungstext OGH 25.11.1997 1 Ob 190/97s
    Veröff: SZ 70/243

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108973

Im RIS seit

25.12.1997

Zuletzt aktualisiert am

12.10.2011

Dokumentnummer

JJR_19971125_OGH0002_0010OB00190_97S0000_001