Rechtssatz RS0109202
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0109202
Entscheidungsdatum
15.01.1998
Norm
AnfO §2
AnfO §3
JN §81
LGVÜ Art16 Z1 lita
Rechtssatz
Eine auf die §§ 2 und 3 AnfO gestützte Gläubigeranfechtungsklage, mit der die relative Unwirksamkeit des von dem beklagten Liegenschaftseigentümer einem Dritten eingeräumten bücherlichen Belastungsverbots und Veräußerungsverbots geltend gemacht wird, ist im Sinne der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes und entgegen der zu § 81 JN ergangenen oberstgerichtlichen Rechtsprechung keine auf ein dingliches Recht gerichtete Klage. Sie begründet keine internationale Zuständigkeit des für den Lageort der Liegenschaft zuständigen Gerichtes.Eine auf die Paragraphen 2 und 3 AnfO gestützte Gläubigeranfechtungsklage, mit der die relative Unwirksamkeit des von dem beklagten Liegenschaftseigentümer einem Dritten eingeräumten bücherlichen Belastungsverbots und Veräußerungsverbots geltend gemacht wird, ist im Sinne der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes und entgegen der zu Paragraph 81, JN ergangenen oberstgerichtlichen Rechtsprechung keine auf ein dingliches Recht gerichtete Klage. Sie begründet keine internationale Zuständigkeit des für den Lageort der Liegenschaft zuständigen Gerichtes.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0109202
Dokumentnummer
JJR_19980115_OGH0002_0060OB00337_97W0000_001