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Rechtssatz RS0109271

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0109271

Geschäftszahl

10Ob347/97w; 6Ob106/98a

Entscheidungsdatum

27.05.1998

Rechtssatz

Während für Paragraph 367, ABGB Vertrauen auf das Eigentum des Veräußerers erforderlich ist, betrifft Paragraph 1088, zweiter Satz ABGB den Fall, in dem wirklich eine Sache zum Verkauf anvertraut und damit eine Veräußerungsbefugnis begründet wird, wenngleich unter Umständen eine bloß beschränkte. Dem hinsichtlich der Verfügungsmacht und ihres Umfanges gutgläubigen Käufer schadet dann die Beschränkung nicht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0109271

Dokumentnummer

JJR_19980113_OGH0002_0100OB00347_97W0000_002