Rechtssatz RS0109271
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0109271
Entscheidungsdatum
27.05.1998
Rechtssatz
Während für § 367 ABGB Vertrauen auf das Eigentum des Veräußerers erforderlich ist, betrifft § 1088 zweiter Satz ABGB den Fall, in dem wirklich eine Sache zum Verkauf anvertraut und damit eine Veräußerungsbefugnis begründet wird, wenngleich unter Umständen eine bloß beschränkte. Dem hinsichtlich der Verfügungsmacht und ihres Umfanges gutgläubigen Käufer schadet dann die Beschränkung nicht.Während für Paragraph 367, ABGB Vertrauen auf das Eigentum des Veräußerers erforderlich ist, betrifft Paragraph 1088, zweiter Satz ABGB den Fall, in dem wirklich eine Sache zum Verkauf anvertraut und damit eine Veräußerungsbefugnis begründet wird, wenngleich unter Umständen eine bloß beschränkte. Dem hinsichtlich der Verfügungsmacht und ihres Umfanges gutgläubigen Käufer schadet dann die Beschränkung nicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0109271
Dokumentnummer
JJR_19980113_OGH0002_0100OB00347_97W0000_002