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Rechtssatz RS0109642

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0109642

Entscheidungsdatum

30.03.2006

Rechtssatz

Dem Verbraucher, der ein Gründungsgeschäft als zukünftiger Kaufmann abschließt, kommt der Schutz des Konsumentenschutzgesetzes zugute. Dies gilt für alle künftigen Unternehmer - wenn auch eingeschränkt auf natürliche Personen -, gleichgültig, ob die von ihnen abgeschlossenen Vorbereitungsgeschäfte wegen ihrer künftigen Kaufmannseigenschaft Handelsgeschäfte sind oder nicht.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 219/97t
    Entscheidungstext OGH 02.04.1998 6 Ob 219/97t
  • 2 Ob 178/05y
    Entscheidungstext OGH 20.10.2005 2 Ob 178/05y
    Auch; Beisatz: Der nachträgliche Wegfall der Verbrauchereigenschaft bewirkt nicht den Verlust des bei Vertragsabschluss erlangten Schutzes des § 14 Abs1 KSchG. (T1)
  • 8 Ob 40/06z
    Entscheidungstext OGH 30.03.2006 8 Ob 40/06z
    Auch; Beisatz: Auch Dauerschuldverhältnisse als Gründungsgeschäft sind als Geschäfte im Sinne des § 1 Abs 3 KSchG zu sehen, sohin sind auch Sachverhalte erfasst, die sich nach dem Vertragsabschluss (Gründungsgeschäft) ereignen, aber von dem Vertrag erfasst werden. (T2)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0109642

Dokumentnummer

JJR_19980402_OGH0002_0060OB00219_97T0000_001