Rechtssatz RS0109642
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0109642
Entscheidungsdatum
30.03.2006
Rechtssatz
Dem Verbraucher, der ein Gründungsgeschäft als zukünftiger Kaufmann abschließt, kommt der Schutz des Konsumentenschutzgesetzes zugute. Dies gilt für alle künftigen Unternehmer - wenn auch eingeschränkt auf natürliche Personen -, gleichgültig, ob die von ihnen abgeschlossenen Vorbereitungsgeschäfte wegen ihrer künftigen Kaufmannseigenschaft Handelsgeschäfte sind oder nicht.
Entscheidungstexte
- 6 Ob 219/97t
Entscheidungstext OGH 02.04.1998 6 Ob 219/97t
- 2 Ob 178/05y
Entscheidungstext OGH 20.10.2005 2 Ob 178/05y
Auch; Beisatz: Der nachträgliche Wegfall der Verbrauchereigenschaft bewirkt nicht den Verlust des bei Vertragsabschluss erlangten Schutzes des § 14 Abs1 KSchG. (T1)
- 8 Ob 40/06z
Entscheidungstext OGH 30.03.2006 8 Ob 40/06z
Auch; Beisatz: Auch Dauerschuldverhältnisse als Gründungsgeschäft sind als Geschäfte im Sinne des § 1 Abs 3 KSchG zu sehen, sohin sind auch Sachverhalte erfasst, die sich nach dem Vertragsabschluss (Gründungsgeschäft) ereignen, aber von dem Vertrag erfasst werden. (T2)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0109642
Dokumentnummer
JJR_19980402_OGH0002_0060OB00219_97T0000_001