Rechtssatz RS0109701
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0109701
Entscheidungsdatum
17.12.2008
Rechtssatz
Die sich an der errichteten Kommanditgesellschaft beteiligenden Gesellschafter müssen Kommanditeinlagen übernehmen, die dem Ausmaß ihrer Stammeinlagen in der übertragenden Gesellschaft mit beschränkter Haftung entsprechen. Es muss nicht nur das Verhältnis (der Prozentsatz) sondern auch die Höhe der Einlagen gleich bleiben. Dies ergibt sich aus Gründen des Gläubigerschutzes und aus den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches.
Entscheidungstexte
- 6 Ob 335/97a
Entscheidungstext OGH 26.02.1998 6 Ob 335/97a
Veröff: SZ 71/42
- 7 Ob 38/98h
Entscheidungstext OGH 19.05.1998 7 Ob 38/98h
Auch; Beisatz: Die Mehrheitsgesellschafter haben sich bei der Umwandlung in eine KG an dieser als Kommanditisten zu beteiligen. (T1)
- 6 Ob 27/99k
Entscheidungstext OGH 20.05.1999 6 Ob 27/99k
Beisatz: Auch die nach § 2 Abs 3 iVm § 5 Abs 5 UmwG anzuwendenden Gläubigerschutzbestimmungen der §§ 226 ff AktG ändern nichts daran, dass auch § 5 Abs 1 zweiter Satz UmwG der Erhaltung eines entsprechenden Haftungsfonds und damit dem Gläubigerschutz dient. (T2)
- 6 Ob 317/00m
Entscheidungstext OGH 05.07.2001 6 Ob 317/00m
Auch; nur: Die sich an der errichteten Kommanditgesellschaft beteiligenden Gesellschafter müssen Kommanditeinlagen übernehmen, die dem Ausmaß ihrer Stammeinlagen in der übertragenden Gesellschaft mit beschränkter Haftung entsprechen. Es muss nicht nur das Verhältnis (der Prozentsatz) sondern auch die Höhe der Einlagen gleich bleiben. (T3)
- 6 Ob 235/07p
Entscheidungstext OGH 07.11.2007 6 Ob 235/07p
Auch; Beisatz: Auch nach neuerlicher Prüfung des § 5 Abs 1 zweiter und dritter Satz UmwG idF ÜbRÄG 2006 (BGBl I 75/2006) muss bei der errichtenden Umwandlung die Höhe der übernommenen Einlagen der Höhe des Stammkapitals entsprechen. Es steht den Gesellschaftern frei, ob sie sich als Kommanditist oder Komplementär beteiligen. Die Personengesellschaft kann auch bloß mit einem Gesellschafter der Kapitalgesellschaft gegründet werden. Dabei muss mindestens ein weiterer Gesellschafter hinzutreten. (T4); Veröff: SZ 2007/175
- 6 Ob 236/07k
Entscheidungstext OGH 07.11.2007 6 Ob 236/07k
Auch; Beis wie T4
- 6 Ob 267/08w
Entscheidungstext OGH 17.12.2008 6 Ob 267/08w
Auch; Beis ähnlich wie T4
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0109701
Zuletzt aktualisiert am
05.08.2011
Dokumentnummer
JJR_19980226_OGH0002_0060OB00335_97A0000_005