Rechtssatz RS0110025
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0110025
Entscheidungsdatum
19.05.1998
Rechtssatz
Die wegen Irrtums über die Grundstücksgröße unrichtige Berechnung des Kaufpreises für eine Liegenschaft stellt einen zur Vertragsanpassung berechtigenden unwesentlichen Geschäftsirrtum dar, weil es der Lebenserfahrung entspricht, daß der Preis einer Liegenschaft nicht unmaßgeblich durch die Größe des Kaufobjekts bestimmt wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110025
Dokumentnummer
JJR_19980519_OGH0002_0010OB00032_98G0000_001