Rechtssatz RS0110236
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0110236
Entscheidungsdatum
24.05.2017
Rechtssatz
Durch eine Selbstsperre eines Casinobesuchers wird ein Dauerschuldverhältnis begründet, das vom Besucher, wenn nicht Gesetz oder Vertrag entgegenstehen, jederzeit ohne Angabe von Gründen aufgekündigt werden kann.
Entscheidungstexte
- 3 Ob 2440/96m
Entscheidungstext OGH 15.04.1998 3 Ob 2440/96m
Veröff: SZ 71/68
- 6 Ob 48/01d
Entscheidungstext OGH 31.01.2002 6 Ob 48/01d
Vgl; Veröff: SZ 2002/15
- 3 Ob 226/04p
Entscheidungstext OGH 24.11.2004 3 Ob 226/04p
- 9 Ob 22/17a
Entscheidungstext OGH 24.05.2017 9 Ob 22/17a
Beisatz: Hier: Auch der Sohn des Klägers hatte die Selbstsperre unterfertigt. Es gab zwischen den Streitteilen aber keine Vereinbarung dahingehend, dass die Selbstbeschränkung nur mit Zustimmung oder Information des Sohnes des Klägers gelockert oder aufgehoben werden dürfte. (T1)
Beisatz: Es lassen sich keine allgemeinen Grundsätze über die Rechtswirkungen der Aufnahme weiterer Personen in eine Casino-Besuchsbeschränkung festlegen, sondern die jeweilige vertragliche Vereinbarung ist unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls auszulegen. (T2)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110236
Zuletzt aktualisiert am
29.06.2017
Dokumentnummer
JJR_19980415_OGH0002_0030OB02440_96M0000_001