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Rechtssatz RS0110236×

Rechtssatz RS0110236

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0110236

Entscheidungsdatum

24.05.2017

Rechtssatz

Durch eine Selbstsperre eines Casinobesuchers wird ein Dauerschuldverhältnis begründet, das vom Besucher, wenn nicht Gesetz oder Vertrag entgegenstehen, jederzeit ohne Angabe von Gründen aufgekündigt werden kann.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 2440/96m
    Entscheidungstext OGH 15.04.1998 3 Ob 2440/96m
    Veröff: SZ 71/68
  • 6 Ob 48/01d
    Entscheidungstext OGH 31.01.2002 6 Ob 48/01d
    Vgl; Veröff: SZ 2002/15
  • 3 Ob 226/04p
    Entscheidungstext OGH 24.11.2004 3 Ob 226/04p
  • 9 Ob 22/17a
    Entscheidungstext OGH 24.05.2017 9 Ob 22/17a
    Beisatz: Hier: Auch der Sohn des Klägers hatte die Selbstsperre unterfertigt. Es gab zwischen den Streitteilen aber keine Vereinbarung dahingehend, dass die Selbstbeschränkung nur mit Zustimmung oder Information des Sohnes des Klägers gelockert oder aufgehoben werden dürfte. (T1)
    Beisatz: Es lassen sich keine allgemeinen Grundsätze über die Rechtswirkungen der Aufnahme weiterer Personen in eine Casino-Besuchsbeschränkung festlegen, sondern die jeweilige vertragliche Vereinbarung ist unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls auszulegen. (T2)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110236

Im RIS seit

15.05.1998

Zuletzt aktualisiert am

29.06.2017

Dokumentnummer

JJR_19980415_OGH0002_0030OB02440_96M0000_001