Rechtssatz RS0110875
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0110875
Entscheidungsdatum
29.09.1998
Rechtssatz
Die Wartung eines den Unbilden der Witterung und der mißbräuchlichen Verwendung als Turngerät ausgesetzten, allgemein zugänglichen Gegenstands - wie es (in casu) ein Gipfelkreuz darstellt - darf sich nicht auf die üblichen laufenden Erhaltungs- und Sicherheitsmaßnahmen beschränken, sondern ist im Interesse der körperlichen Sicherheit jener (zahlreichen) Personen, die sich im Bereich dieses Gegenstandes aufhalten, die Überprüfung der gesamten Anlage auf deren Sicherheit zu fordern.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110875
Dokumentnummer
JJR_19980929_OGH0002_0010OB00076_98B0000_001