Rechtssatz RS0111660
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0111660
Entscheidungsdatum
10.05.2011
Rechtssatz
Die Frage, ob zugunsten des Klägers ein gültiges Kodizill errichtet wurde, das ihn berechtigt, von mehreren bereits eingeantworteten Erben die Herausgabe einer Liegenschaft zu begehren, ist dem vom LGVÜ ausgeschlossenen "Gebiet des Erbrechts einschließlich des Testamentsrechts" zuzuordnen, zumal auch Streitfälle über die Gültigkeit oder Auslegung eines Testaments (Kodizills) zu den ausgeschlossenen Materien zählen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0111660
Zuletzt aktualisiert am
14.07.2011
Dokumentnummer
JJR_19990223_OGH0002_0010OB00361_98I0000_001