Rechtstracker.at
Entscheidung 4 Ob 41/11z×

Entscheidung 4 Ob 41/11z

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Der Text wird gerade aus dem RIS übernommen; bis dahin im RIS lesen (Link oben).

Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0037522 Rechtssatz 19.05.1988Zivilrecht
Der Streitgegenstand ist das Klagebegehren und das Tatsachenvorbringen, aus dem das Klagebegehren abgeleitet wird (= Klagegrund).
RS0039347 Rechtssatz 29.10.1975Zivilrecht
Der gleiche Streitgegenstand liegt nur vor, wenn der in der neuen Klage geltend gemachte prozessuale Anspruch sowohl hinsichtlich des Begehrens als auch des rechtserzeugenden Sachverhaltes, also des Klagsgrundes, ident ist mit jenem des Vorprozesses.
RS0041229 Rechtssatz 29.08.1994Zivilrecht
Identität des Anspruches liegt nur dann vor, wenn das neu gestellte Begehren sowohl inhaltlich dieselbe Leistung, Feststellung oder Rechtsgestaltung fordert, wie sie bereits Gegenstand des rechtskräftigen Vorerkenntnisses war, als auch die zur Begründung de …
RS0043774 Rechtssatz 13.02.1986Zivilrecht
Erachtet sich ein als Rekursgericht angerufenes Gericht zweiter Instanz zu einer Nichtigerklärung des Verfahrens unter Zurückweisung der Klage bestimmt, so ist dieser Beschluss wie ein gleichartiger berufungsgerichtlicher Beschluss anfechtbar, ohne dass die …
RS0076453 Rechtssatz 21.12.1993Zivilrecht
Auch Art 8 enthält nur Beurteilungsregeln und keine Befolgungsregeln. Aus ihm sind daher keine Regeln zu gewinnen, die eine internationale Zuständigkeit österreichischer Gerichte schaffen oder eine nationale Zuständigkeit ausschließen.
RS0111660 Rechtssatz 23.02.1999Zivilrecht
Die Frage, ob zugunsten des Klägers ein gültiges Kodizill errichtet wurde, das ihn berechtigt, von mehreren bereits eingeantworteten Erben die Herausgabe einer Liegenschaft zu begehren, ist dem vom LGVÜ ausgeschlossenen "Gebiet des Erbrechts einschließlich …
RS0113993 Rechtssatz 20.06.2000Zivilrecht
Dieser Staatsvertrag ist auf Erbrechtsklagen anzuwenden.