Rechtssatz RS0111867
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0111867
Entscheidungsdatum
23.03.1999
Rechtssatz
Soll den Vermächtnisnehmern nach dem erkennbaren Willen des Erblassers das Eigentum an der Liegenschaft nur gleichzeitig mit der Einverleibung eines Wohnungsrechts zufallen, kann dem Legator keine Amtsbestätigung gemäß § 178 AußStrG ausgestellt werden.Soll den Vermächtnisnehmern nach dem erkennbaren Willen des Erblassers das Eigentum an der Liegenschaft nur gleichzeitig mit der Einverleibung eines Wohnungsrechts zufallen, kann dem Legator keine Amtsbestätigung gemäß Paragraph 178, AußStrG ausgestellt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0111867
Dokumentnummer
JJR_19990323_OGH0002_0040OB00068_99Z0000_001