Rechtssatz RS0111928
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0111928
Entscheidungsdatum
28.03.2000
Rechtssatz
Zum Eigentumseingriff durch Entziehung der Nutzungsmöglichkeit des Eigentums durch Blockade. Das Kriterium der Dauerhaftigkeit und Intensität der Eingriffshandlung ist jedenfalls dann erfüllt, wenn die Blockade auf eine dauerhafte Behinderung abzielt, dazu geeignet ist und die Vermögensschädigung des in seiner Eigentumsfreiheit Betroffenen bewußt in Kauf genommen wird.
Entscheidungstexte
- 6 Ob 201/98x
Entscheidungstext OGH 25.03.1999 6 Ob 201/98x
Veröff: SZ 72/55
- 1 Ob 47/00v
Entscheidungstext OGH 28.03.2000 1 Ob 47/00v
nur: Zum Eigentumseingriff durch Entziehung der Nutzungsmöglichkeit des Eigentums durch Blockade. Das Kriterium der Dauerhaftigkeit und Intensität der Eingriffshandlung ist jedenfalls dann erfüllt, wenn die Blockade auf eine dauerhafte Behinderung abzielt. (T1) Beisatz: Hier: Entfernung eines Verbindungsstückes der Hausanschlußleitung der Wasserversorgung. (T2); Veröff: SZ 73/57
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0111928
Dokumentnummer
JJR_19990325_OGH0002_0060OB00201_98X0000_004