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Rechtssatz RS0111928

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0111928

Geschäftszahl

6Ob201/98x; 1Ob47/00v

Entscheidungsdatum

28.03.2000

Rechtssatz

Zum Eigentumseingriff durch Entziehung der Nutzungsmöglichkeit des Eigentums durch Blockade. Das Kriterium der Dauerhaftigkeit und Intensität der Eingriffshandlung ist jedenfalls dann erfüllt, wenn die Blockade auf eine dauerhafte Behinderung abzielt, dazu geeignet ist und die Vermögensschädigung des in seiner Eigentumsfreiheit Betroffenen bewußt in Kauf genommen wird.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 201/98x
    Entscheidungstext OGH 25.03.1999 6 Ob 201/98x
    Veröff: SZ 72/55
  • 1 Ob 47/00v
    Entscheidungstext OGH 28.03.2000 1 Ob 47/00v
    nur: Zum Eigentumseingriff durch Entziehung der Nutzungsmöglichkeit des Eigentums durch Blockade. Das Kriterium der Dauerhaftigkeit und Intensität der Eingriffshandlung ist jedenfalls dann erfüllt, wenn die Blockade auf eine dauerhafte Behinderung abzielt. (T1) Beisatz: Hier: Entfernung eines Verbindungsstückes der Hausanschlußleitung der Wasserversorgung. (T2); Veröff: SZ 73/57

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0111928

Dokumentnummer

JJR_19990325_OGH0002_0060OB00201_98X0000_004