Rechtssatz RS0112053
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0112053
Entscheidungsdatum
26.05.1999
Rechtssatz
Für eine ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnung ist es erforderlich, daß der Hauseigentümer nachweist, welche Zahlungen er nach § 17 Abs 2 HBG an den Hausbesorger geleistet hat. Bei diesen Kosten kommt es - wie ganz allgemein bei den Bewirtschaftungskosten - auf die Rechnungslegung gegenüber dem Vermieter an.Für eine ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnung ist es erforderlich, daß der Hauseigentümer nachweist, welche Zahlungen er nach Paragraph 17, Absatz 2, HBG an den Hausbesorger geleistet hat. Bei diesen Kosten kommt es - wie ganz allgemein bei den Bewirtschaftungskosten - auf die Rechnungslegung gegenüber dem Vermieter an.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112053
Dokumentnummer
JJR_19990526_OGH0002_0050OB00126_99M0000_002