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Rechtssatz RS0112054

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0112054

Geschäftszahl

5Ob126/99m; 5Ob87/10w

Entscheidungsdatum

23.09.2010

Rechtssatz

Zahlungen der Ersätze an den Hausbesorger gemäß Paragraph 17, Absatz 2, HBG durch den Hauseigentümer sind Betriebskosten gemäß Paragraphen 21, Absatz eins, Ziffer 8, 23, MRG. Sie sind daher in die Betriebskostenabrechnung aufzunehmen, die Belege hiefür sind den Mietern in der im Gesetz vorgesehenen Weise zugänglich zu machen und gegen Kostenersatz davon Ablichtungen für die Mieter herzustellen. Die von den Vertretern dem Hausbesorger ausgestellten Bestätigungen sind, weil sie rechtlich gesehen keine unmittelbare Zahlungspflicht des Hauseigentümers bewirken, hingegen nicht Teil der Belege der Betriebskostenabrechnung.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112054

Im RIS seit

25.06.1999

Zuletzt aktualisiert am

11.11.2010

Dokumentnummer

JJR_19990526_OGH0002_0050OB00126_99M0000_003