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Rechtssatz RS0112167

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0112167

Entscheidungsdatum

28.09.2022

Norm

Übk über die zivilrechtlichen Aspekte int Kindesentführung - HKÜ Art3

Rechtssatz

Schloss das Mitobsorgerecht des Vaters nicht auch die Befugnis ein, den Aufenthaltsort des Kindes mitzubestimmen, dann konnte es durch die Wahl eines ihm nicht genehmen Aufenthaltsorts des Kindes durch die Mutter nicht verletzt werden.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 147/99w
    Entscheidungstext OGH 08.06.1999 1 Ob 147/99w
  • 1 Ob 167/08b
    Entscheidungstext OGH 30.09.2008 1 Ob 167/08b
    Beisatz: Zum Schweizer Sachrecht; Widerrechtlichkeit der Verbringung verneint. (T1)
    Beisatz: Die Anordnung einer vorsorglichen Maßnahme im Rahmen eines Eheschutzverfahrens, bei der die Obhut über das Kind einstweilen auf den einen Elternteil übertragen wird bewirkt, dass diesem unabhängig vom Einverständnis des anderen Elternteils das Recht zusteht, über den Ort der Unterbringung des Kindes zu entscheiden. (T2)
  • 5 Ob 47/09m
    Entscheidungstext OGH 12.05.2009 5 Ob 47/09m
    Vgl; Beisatz: Das Verbringen eines Kindes ist gemäß dem HKÜ dann rechtswidrig, wenn dadurch das gemeinsame Sorgerecht einer Person nach der Rechtsordnung des zuvor gewöhnlichen Aufenthalts des Kindes verletzt oder das Besuchsrecht eines Elternteils durch die Außerlandesschaffung des Kindes praktisch unmöglich gemacht wird. (T3)
    Veröff: SZ 2009/64
  • 1 Ob 219/10b
    Entscheidungstext OGH 25.01.2011 1 Ob 219/10b
    Beis wie T1
  • 6 Ob 73/12x
    Entscheidungstext OGH 19.04.2012 6 Ob 73/12x
    Beisatz: Hier: Dem Antragsteller stand nach anzuwendendem portugiesischen Sachrecht das Sorgerecht nicht zu, er übte lediglich ein „Besuchsrecht“ aus. (T4)
  • 6 Ob 89/19k
    Entscheidungstext OGH 23.05.2019 6 Ob 89/19k
    Vgl; Beisatz: Hier: Nach dem anzuwendenden polnischen Recht kam der Mutter gerade kein alleiniges Recht zu, einen ausländischen Aufenthaltsort des Kindes festzulegen. (T5)
  • 7 Ob 100/22i
    Entscheidungstext OGH 28.09.2022 7 Ob 100/22i
    Vgl; Beis wie T3; Beisatz: Hier: Die beklagte, mit dem klagenden Vater gemeinsam obsorgeberechtigte, Mutter verbrachte das gemeinsame, damals noch nicht zwei Jahre alte Kind aus den USA nach Österreich. (T6)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112167

Im RIS seit

08.07.1999

Zuletzt aktualisiert am

17.11.2022

Dokumentnummer

JJR_19990608_OGH0002_0010OB00147_99W0000_001