Rechtssatz RS0112488
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0112488
Entscheidungsdatum
14.09.1999
Rechtssatz
Eine interne Arbeitsanweisung ist keine Schutznorm im Sinne des § 1311 ABGB. Ein durch einen Verstoß gegen die Anweisung entstandener Schaden ist nur dann schuldhaft verursacht, wenn der Schaden voraussehbar war, wofür das Bestehen der Anweisung allein nicht genügt.Eine interne Arbeitsanweisung ist keine Schutznorm im Sinne des Paragraph 1311, ABGB. Ein durch einen Verstoß gegen die Anweisung entstandener Schaden ist nur dann schuldhaft verursacht, wenn der Schaden voraussehbar war, wofür das Bestehen der Anweisung allein nicht genügt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112488
Dokumentnummer
JJR_19990914_OGH0002_0040OB00216_99I0000_001