Rechtssatz RS0112701
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0112701
Entscheidungsdatum
29.03.2007
Rechtssatz
Die Nebengebührensicherstellung ist eine selbständige Höchstbetragshypothek im Sinn des § 14 Abs 2 GBG. Damit kann aber auch aus der nicht gesondert sichergestellte Nebengebühren betreffenden Bestimmung des § 216 Abs 2 letzter Satz EO kein zwingendes Argument gegen die Anwendung des § 224 Abs 2 EO auch auf Nebengebührensicherstellungen abgeleitet werden.Die Nebengebührensicherstellung ist eine selbständige Höchstbetragshypothek im Sinn des Paragraph 14, Absatz 2, GBG. Damit kann aber auch aus der nicht gesondert sichergestellte Nebengebühren betreffenden Bestimmung des Paragraph 216, Absatz 2, letzter Satz EO kein zwingendes Argument gegen die Anwendung des Paragraph 224, Absatz 2, EO auch auf Nebengebührensicherstellungen abgeleitet werden.
Entscheidungstexte
- 3 Ob 54/99h
Entscheidungstext OGH 20.10.1999 3 Ob 54/99h
Veröff: SZ 72/152
- 8 Ob 271/00m
Entscheidungstext OGH 11.06.2001 8 Ob 271/00m
Beisatz: Der Teil des Höchstbetrages, der durch die bis zur letzten Verteilungstagsatzung bereits entstandenen Forderungen des Gläubigers noch nicht aufgezehrt ist, ist zur zinstragenden Anlegung zuzuweisen. (T1); Veröff: SZ 74/104
- 3 Ob 235/06i
Entscheidungstext OGH 29.03.2007 3 Ob 235/06i
Auch; nur: Die Nebengebührensicherstellung ist eine selbständige Höchstbetragshypothek im Sinn des § 14 Abs 2 GBG. (T2)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112701
Zuletzt aktualisiert am
21.05.2012
Dokumentnummer
JJR_19991020_OGH0002_0030OB00054_99H0000_001