Rechtssatz RS0112964
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0112964
Entscheidungsdatum
04.11.2004
Rechtssatz
Es erscheint sachgerecht, nicht bloß den zur Pension gewährten Kinderzuschuss, sondern auch die Kinderunterstützung durch die Ärztekammer nur dann in die Unterhaltsbemessungsgrundlage einzubeziehen, wenn die Zahlung für jenes Kind gewährt wird, dessen Unterhalt zu bemessen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112964
Dokumentnummer
JJR_19991123_OGH0002_0010OB00076_99D0000_001