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Rechtssatz RS0113551

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0113551

Geschäftszahl

1Ob58/00m; 6Ob228/00y

Entscheidungsdatum

23.11.2000

Rechtssatz

Ein Unterhaltspflichtiger, der von einer unselbständigen zu einer selbständigen Erwerbstätigkeit wechselt, kann nach dem Scheitern als Unternehmer nur auf das Einkommen aus einer unselbständigen Erwerbstätigkeit angespannt werden, das er angesichts seiner persönlichen Verhältnisse und somit etwa auch unter Berücksichtigung seines Alters und Gesundheitszustands seiner vorhandenen beziehungsweise erst durch Umschulung oder Nachschulung erlangbaren beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten nach Maßgabe der Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt im Bemessungszeitraum erzielen kann.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 58/00m
    Entscheidungstext OGH 28.03.2000 1 Ob 58/00m
  • 6 Ob 228/00y
    Entscheidungstext OGH 23.11.2000 6 Ob 228/00y
    Vgl auch

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113551

Dokumentnummer

JJR_20000328_OGH0002_0010OB00058_00M0000_001