Rechtssatz RS0113551
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0113551
Entscheidungsdatum
23.11.2000
Rechtssatz
Ein Unterhaltspflichtiger, der von einer unselbständigen zu einer selbständigen Erwerbstätigkeit wechselt, kann nach dem Scheitern als Unternehmer nur auf das Einkommen aus einer unselbständigen Erwerbstätigkeit angespannt werden, das er angesichts seiner persönlichen Verhältnisse und somit etwa auch unter Berücksichtigung seines Alters und Gesundheitszustands seiner vorhandenen beziehungsweise erst durch Umschulung oder Nachschulung erlangbaren beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten nach Maßgabe der Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt im Bemessungszeitraum erzielen kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113551
Dokumentnummer
JJR_20000328_OGH0002_0010OB00058_00M0000_001