Rechtssatz RS0113877
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0113877
Entscheidungsdatum
11.05.2012
Rechtssatz
Das Verbreitungsrecht an einzelnen Werkexemplaren durch Eigentumsübertragung im In- oder Ausland mit Zustimmung des Berechtigten erlischt und ein Vorbehalt von Rechten für einzelne Mitgliedstaaten der EU ist nicht möglich (europaweite Erschöpfung).
Entscheidungstexte
- 4 Ob 30/00s
Entscheidungstext OGH 23.05.2000 4 Ob 30/00s
- 4 Ob 115/04x
Entscheidungstext OGH 25.05.2004 4 Ob 115/04x
Auch; Beisatz: Der Urheber kann die Weiterveräußerung der von ihm veräußerten Werkstücke daher nicht unter Berufung auf sein Urheberrecht untersagen. (T1)
- 4 Ob 47/06z
Entscheidungstext OGH 20.06.2006 4 Ob 47/06z
Auch; Beisatz: Das Vervielfältigungsrecht (§ 15 UrhG) erlischt aber selbstverständlich nicht durch Inverkehrbringen eines oder mehrerer Werkstücke. (T2)
- 4 Ob 85/12x
Entscheidungstext OGH 11.05.2012 4 Ob 85/12x
Vgl; Beisatz: Das Übertragen des Eigentums an einzelnen Werkstücken führt nach § 16 Abs 3 UrhG nur zur Erschöpfung des insofern bestehenden Verbreitungsrechts, nicht zum Erlöschen anderer Verwertungsrechte. (T3)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113877
Zuletzt aktualisiert am
02.07.2012
Dokumentnummer
JJR_20000523_OGH0002_0040OB00030_00S0000_003