Rechtssatz RS0114328
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0114328
Entscheidungsdatum
24.10.2000
Rechtssatz
Schadenersatzansprüche eines typischen stillen Gesellschafters wegen falscher oder unvollständiger Prospektangaben (also im Zusammenhang mit dem Abschluss des Beteiligungsvertrags) sind ebenso wie Ansprüche infolge einer Schädigung im Rahmen der Geschäftsführung des Geschäftsinhabers (also während der Abwicklung des laufenden Gesellschaftsverhältnisses) nicht grundsätzlich von vornherein ausgeschlossen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0114328
Dokumentnummer
JJR_20001024_OGH0002_0040OB00233_00V0000_002