Rechtssatz RS0114694
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0114694
Geschäftszahl
10ObS274/00t
Entscheidungsdatum
19.12.2000
Norm
AbkSozSi Österreich - USA allg
AbkSozSi Österreich - USA Art23 Abs1
AbkSozSi Österreich - USA Art27 Abs1
Rechtssatz
Da das AbkSozSi Österreich - USA gemäß dessen Art 27 Abs 1 nach Vorliegen der beiderseits erforderlichen gesetzlichen und verfassungsrechtlichen Voraussetzungen erst mit 1. 11. 1991 in Kraft getreten ist und nach seinem Art 23 Abs 1 "keinen Anspruch auf Leistungen für die Zeit vor seinem Inkrafttreten oder auf eine einmalige Geldleistung bei Tod, wenn die betreffende Person vor seinem Inkrafttreten gestorben ist, begründet", ist ein früherer Leistungsanfall aus diesem Abkommen nicht abzuleiten (so bereits 10 ObS 438/97b; hier: zweiter Rechtsgang zu 10 ObS 438/97b).Da das AbkSozSi Österreich - USA gemäß dessen Artikel 27, Absatz eins, nach Vorliegen der beiderseits erforderlichen gesetzlichen und verfassungsrechtlichen Voraussetzungen erst mit 1. 11. 1991 in Kraft getreten ist und nach seinem Artikel 23, Absatz eins, "keinen Anspruch auf Leistungen für die Zeit vor seinem Inkrafttreten oder auf eine einmalige Geldleistung bei Tod, wenn die betreffende Person vor seinem Inkrafttreten gestorben ist, begründet", ist ein früherer Leistungsanfall aus diesem Abkommen nicht abzuleiten (so bereits 10 ObS 438/97b; hier: zweiter Rechtsgang zu 10 ObS 438/97b).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0114694
Dokumentnummer
JJR_20001219_OGH0002_010OBS00274_00T0000_003