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Rechtssatz RS0114810

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0114810

Geschäftszahl

4Ob311/00i

Entscheidungsdatum

16.01.2001

Rechtssatz

Darf die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ihre Firma auch ohne Zustimmung des namensgebenden Gesellschafters weiterführen, wenn die Gesellschafter ihre Geschäftsanteile an Dritte veräußern und auf diese Weise das Unternehmen übertragen, kann es der Gesellschaft auch nicht verwehrt sein, selbst das Unternehmen mit dem Recht auf Firmenfortführung zu veräußern, weil es keinen Unterschied macht, ob die Gesellschafter ihre Geschäftsanteile an Dritte veräußern oder die GmbH das Unternehmen an diese. Umsomehr ist dem Masseverwalter im Konkurs der Gesellschaft der Gebrauch der Firma (beziehungsweise von Firmenbestandteilen) beschränkt auf den Verkauf der Konkursware zu gestatten.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 311/00i
    Entscheidungstext OGH 16.01.2001 4 Ob 311/00i
    Veröff: SZ 74/5

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0114810

Dokumentnummer

JJR_20010116_OGH0002_0040OB00311_00I0000_001