Rechtssatz RS0114929
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0114929
Entscheidungsdatum
28.01.2026
Rechtssatz
Der Geschädigte hat nur Anspruch auf Ersatz des erlittenen Schadens, er darf durch die Ersatzleistung weder schlechter noch besser als vor dem Schadensereignis gestellt werden. Erfordert die Zerstörung der Sache durch das schädigende Ereignis eine Neuanschaffung, dann hat der Geschädigte grundsätzlich Anspruch auf Wiederherstellung. Wird aber als Nebeneffekt die schadhafte Sache nun in einen besseren Zustand gebracht, der dem Geschädigten objektiv, in Geld bewertbare Vorteile bietet, so hat der Ersatzberechtigte dieses Mehr nach dem Grundsatz "neu für alt" abzugelten.
Entscheidungstexte
- 10 Ob 31/00g
Entscheidungstext OGH 06.03.2001 10 Ob 31/00g
- 8 Ob 115/23d
Entscheidungstext OGH Zurückweisung mangels erheblicher Rechtsfrage 17.11.2023 8 Ob 115/23d
vgl; Beisatz: Hier: Minderung des Schadenersatzanspruchs wegen der längeren Nutzungsdauer neu verlegter Natursteinplatten (T1)
- 2 Ob 69/24x
Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 25.07.2024 2 Ob 69/24x
vgl; Beisatz: Dies betrifft auch den Fall, dass durch die Neuherstellung einer Sache bereits vorhanden gewesene Vorschäden saniert werden. (T2)
Beisatz: Hier: Wiederherstellung eines angeblich vorbeschädigten Terrassenbodens. (T3)
- 10 Ob 50/23k
Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 19.11.2024 10 Ob 50/23k
vgl
- 4 Ob 115/24a
Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 11.04.2025 4 Ob 115/24a
- 1 Ob 10/25i
Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 24.06.2025 1 Ob 10/25i
vgl
- 8 Ob 117/25a
Entscheidungstext OGH Zurückweisung mangels erheblicher Rechtsfrage 28.01.2026 8 Ob 117/25a
vgl; Beisatz: hier: Vorteilsausgleich für längere Nutzungsdauer bei Austausch mangelhafter Dachpaneele. (T4)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0114929
Zuletzt aktualisiert am
12.05.2026
Dokumentnummer
JJR_20010306_OGH0002_0100OB00031_00G0000_001