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Rechtssatz RS0115301

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0115301

Geschäftszahl

3Ob188/99i

Entscheidungsdatum

23.05.2001

Rechtssatz

Im Rahmen der den Werkbesteller treffenden Schadenverhinderungspflicht/Schadenminderungspflicht ist er verhalten, sein Wahlrecht zwischen der Wandlung und der Preisminderung nicht zum laufenden Nachteil des Werkunternehmers zu gestalten. (Hier: Mehraufwendungen bei Aufbau und Abbau eines Messestandes/Anspruch auf Ersatz des Mehraufwandes begrenzt mit jenem Zeitraum, innerhalb dessen nach Kenntnis der Unbehebbarkeit des Mangels und Wandlung des Vertrags mit Werkunternehmer ein anderer, vorteilhafterer Messestand beschafft hätte werden können.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115301

Dokumentnummer

JJR_20010523_OGH0002_0030OB00188_99I0000_001