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Rechtssatz RS0115490×

Rechtssatz RS0115490

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0115490

Entscheidungsdatum

17.12.2002

Rechtssatz

Eine auf drei Wochen begrenzte Aktion, in der angekündigt wird, die Preise der Mitbewerber um 10 % zu unterbieten, ist nicht sittenwidrig, weil damit keine allgemeine Marktbehinderung verbunden ist und auch der Wettbewerb in seinem Bestand nicht gefährdet erscheint.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 124/01s
    Entscheidungstext OGH 10.07.2001 4 Ob 124/01s
  • 4 Ob 43/02f
    Entscheidungstext OGH 22.04.2002 4 Ob 43/02f
  • 4 Ob 195/02h
    Entscheidungstext OGH 24.09.2002 4 Ob 195/02h
    Vgl auch; Beisatz: Hier: Die Gratisverteilung einer Wochenzeitung durch drei Monate hindurch ist im Sinne des § 1 UWG dann sittenwidrig, wenn damit die Gefahr der Marktverstopfung verbunden ist. (T1)
  • 4 Ob 246/02h
    Entscheidungstext OGH 17.12.2002 4 Ob 246/02h
    Auch; Beisatz: Hier: Gratisvorführung von Filmen während weniger Wochen in den Sommermonaten ist nicht sittenwidrig, weil keine Behinderungsgefahr. (T2); Beisatz: Dass es grundsätzlich verboten wäre, Filme vorzuführen, ohne ein Eintrittsgeld zu verlangen, kann dem Lichtschauspielgesetz nicht entnommen werden; ist nicht schlechthin sittenwidrig im Sinn des §1UWG. (T3)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115490

Dokumentnummer

JJR_20010710_OGH0002_0040OB00124_01S0000_001