Rechtssatz RS0115490
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0115490
Entscheidungsdatum
17.12.2002
Rechtssatz
Eine auf drei Wochen begrenzte Aktion, in der angekündigt wird, die Preise der Mitbewerber um 10 % zu unterbieten, ist nicht sittenwidrig, weil damit keine allgemeine Marktbehinderung verbunden ist und auch der Wettbewerb in seinem Bestand nicht gefährdet erscheint.
Entscheidungstexte
- 4 Ob 124/01s
Entscheidungstext OGH 10.07.2001 4 Ob 124/01s
- 4 Ob 43/02f
Entscheidungstext OGH 22.04.2002 4 Ob 43/02f
- 4 Ob 195/02h
Entscheidungstext OGH 24.09.2002 4 Ob 195/02h
Vgl auch; Beisatz: Hier: Die Gratisverteilung einer Wochenzeitung durch drei Monate hindurch ist im Sinne des § 1 UWG dann sittenwidrig, wenn damit die Gefahr der Marktverstopfung verbunden ist. (T1)
- 4 Ob 246/02h
Entscheidungstext OGH 17.12.2002 4 Ob 246/02h
Auch; Beisatz: Hier: Gratisvorführung von Filmen während weniger Wochen in den Sommermonaten ist nicht sittenwidrig, weil keine Behinderungsgefahr. (T2); Beisatz: Dass es grundsätzlich verboten wäre, Filme vorzuführen, ohne ein Eintrittsgeld zu verlangen, kann dem Lichtschauspielgesetz nicht entnommen werden; ist nicht schlechthin sittenwidrig im Sinn des §1UWG. (T3)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115490
Dokumentnummer
JJR_20010710_OGH0002_0040OB00124_01S0000_001